18.03.2016 Politik

Deutscher Bundestag debattiert Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

In Erster Lesung berieten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 17.03.2016 zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, führte in leichter Sprache in die Thematik ein. Es folgten Redebeiträge aller Fraktionen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele.

Insbesondere die Frage, ob Private im Rahmen des Behindertengleichstellungsrechts zur Beseitigung von Barrieren verpflichtet werden sollten, stand auf der Tagesordnung. In einem entsprechenden Antrag hatte die Fraktion Die Linke bereits eine derartige Verpflichtung gefordert. Unterstützung erhielt sie dabei von Corinna Rüffer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der normale Mensch verbringe schließlich nicht sein halbes Leben in öffentlichen Einrichtungen, aber nur diese seien von den geplanten Gesetzesänderungen tangiert.

Gabriele Schmidt verwies für die CDU/CSU-Fraktion auf das Baurecht als Ländersache. Deutschland setze überdies auf das Prinzip der Freiwilligkeit: „Ich bin ganz sicher, dass Unternehmer, die die Kundengruppe der Menschen mit Behinderungen ausschließen, sich in Zeiten einer vermehrt alternden Gesellschaft selbst schaden und das früher oder später auch merken.“

Zu den Plenarprotokollen/Erste Lesung zur „Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ im Bundestag am 17.03.2016: Plenarprotokoll 18/161

Videomitschnitt der Plenarsitzung, TOP 5 Behindertengleichstellungsrecht

(Quelle: Deutscher Bundestag)

 

 


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.