18.03.2014 Politik

Deutscher Landkreistag veröffentlicht Fakten zum Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen und zur kommunalen Entlastung"

Der Deutsche Landkreistag hat "Fakten zum Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen und zur kommunalen Entlastung" und eine "Resolution" veröffentlicht. Er fordert eine zügige Entlastung der Kommunen, auch wenn das Bundesleistungsgesetz sich verzögere.

Die kommunale Entlastung im Zuge eines neuen Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung gehört zu den im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgesehenen "prioritären Maßnahmen". Damit will der Bund die Kommunen im Umfang von 5 Mrd. € jährlich von der Eingliederungshilfe entlasten. Ein konkreter Zeitpunkt wird nicht genannt. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes sieht der Koalitionsvertrag eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. € vor.

Für den Deutschen Landkreistag ist es, laut einer Pressemitteilung, entscheidend, dass die kommunalen Haushalte  in allen Bundesländern entlastet werden. Das Präsidium drängt daher darauf, dass die von der Regierungskoalition zugesagte kommunale Entlastung ab dem Jahr 2014 einsetzt und in Höhe von 5 Mrd. Euro ab dem Jahr 2016 kommt.

"Eine Verzögerung des Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen darf nicht dazu führen, dass auch die kommunale Entlastung hinausgeschoben wird", sagte Präsident Landrat Hans Jörg Duppré. Darüber hinaus wies er auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in den Ländern und die hohe inhaltliche Komplexität der Materie hin. Es bestehe Sorge, dass eine Entlastung über die Eingliederungshilfe nicht oder viel zu spät komme oder gesamtstaatlich gar zu Leistungsausweitungen führe.

Die zugesagten Mitteln müssten außerdem, so Duppré weiter, auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen: "Das Problem besteht darin, dass die Landkreise nur in drei Ländern Aufgaben- und Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe sind, und zwar in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. In sieben Flächenländern liegt hingegen die Finanzierungsverantwortung ganz oder überwiegend beim jeweiligen Land, bei dem daher auch die unmittelbare Entlastungswirkung eintreten würde." Eine – vollständige – Weiterleitung der Entlastung an die Kommunen sei in diesen Ländern daher nicht gesichert möglich. "Daher sollte der von uns vorgeschlagene Finanzierungsweg beschritten werden", sagte Duppré abschließend.

Fakten und Positionen

Link zur Pressemitteilung des Deutschen Landkreistags vom 8. Januar 2014

Der Deutsche Landkreistag bereitet in seinen Fakten zum Bundesleistungsgesetz und zur kommunalen Entlastungdie maßgeblichen Punkte der komplexen Materie auf.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages hat eine Resolution verabschiedet, in der sie die Bundesregierung auffordert, die Zusagen im Koalitionsvertrag zeitnah und vollständig umzusetzen:  Resolution vom 18.3.2014

(Quelle: Deutscher Landkreistag)


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