30.03.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutsches Institut für Menschenrechte hält Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK für alternativlos

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordert aus Anlass des 11. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Deutschland am 26. März 2020 die Länder auf, Landesaktionspläne fortzuschreiben und nicht durch Leitlinien zu ersetzen.

Aktionspläne unterstützen die Umsetzung der UN-BRK in Bund und Ländern. „Das Potenzial dieses Politikansatzes ist auch in der zweiten Dekade der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei weitem nicht ausgeschöpft", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Die Länder, die diese Prozesse auslaufen lassen wollen oder Aktionspläne durch ‚politische Leitlinien‘ ersetzen möchten, sind nicht gut beraten", so Aichele weiter.

Die Erfahrung der letzten Dekade zeige, wie auch eine aktuelle Analyse, dass ein Aktionsplan oder eine gleichwertige Strategie die besten Instrumente seien, um die UN-BRK in einem koordinierten und partizipativen Prozess umzusetzen. Laut Analyse gibt es bei Aktionsplänen die Möglichkeit, konkrete, mit Zeitangaben und Zuständigkeiten versehene Maßnahmen abzubilden, die gemeinsam von den Ministerien und der Zivilgesellschaft entwickelt werden. „Aktionspläne erhöhen die Verbindlichkeit der geplanten behindertenpolitischen Vorhaben einer Regierung", erläuterte Valentin Aichele. Das könnten sogenannte Leitlinien nicht leisten, da sie weniger konkret und unverbindlicher seien. „Die Wahl für Aktionspläne ist daher auch für die nächsten Jahre praktisch alternativlos."

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung "UN-Behindertenrechtskonvention: Aktionspläne zur Umsetzung sind alternativlos" vom 25.03.2020 

DIMR-Analyse "Zukunftspotenzial entfalten. Die Aktionspläne der Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

(Quelle: Deutsche Institut für Menschenrechte)


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