15.11.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Studie "Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand"

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Studie herausgegeben, in der anhand von zwölf ausgewählten menschenrechtlichen Kriterien der Umsetzungsstand des Rechts auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht nach den Vorgaben aus Artikel 24 UN-BRK in Verbindung mit Artikel 13 des UN-Sozialpakts untersucht wird.

Im Wesentlichen beleuchtet die Studie den Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Bildung und zeichnet die Entwicklungen auf der rechtlichen Ebene seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in ihren wesentlichen Zügen nach; Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 01.12.2013.

Die Studie zeigt, dass der rechtliche Rahmen für ein inklusives Bildungssystem in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gestaltet ist: In vielen Ländern sind zwar seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 Änderungen und Anpassungen des Landesschulrechts an die menschenrechtlichen Vorgaben vorgenommen worden. Kein Land erfüllt jedoch alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien.

Die Studie ist auf den Internetseiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte in gedruckter Form oder als PDF erhältlich:

PDF-Download der Studie (657 KB)

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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