28.04.2017 Sonstige Veröffentlichungen

Deutsches Studentenwerk informiert über Änderungen für Studierende durch das BTHG

Beim Deutschen Studentenwerk (DSW) gibt es jetzt eine Handreichung, in der alle wesentlichen Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes vorgestellt werden, die für Studierende mit Behinderung interessant sind.

Nach Angaben des DSW finanzieren viele Studierende mit Behinderung ihre Studien- und Kommunikationsassistenzen sowie ihre studienbezogenen technischen Hilfen über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und sind damit von den Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) betroffen.

Die ausbildungsspezifischen Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Dann werden beispielsweise Masterstudierende und viele Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Eingliederungshilfe im Studium haben. Gleichzeitig drohen Verschlechterungen durch die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts und die Möglichkeit, Leistungen für mehrere Studierende gemeinsam zu erbringen.

Zur Handreichung

(Quelle: Deutsches Studentenwerk)


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