14.03.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DGB fordert Abbau der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Stellungnahme zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen Verbänden veröffentlicht. Darin fordert er u. a. die Anhebung der Ausgleichsabgabe.

Die Stellungnahme beschreibt den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen in Deutschland, das Angebot an Arbeitsmarktmaßnahmen und wie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird. Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland noch immer deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag 2016 nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit bei 12,4 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote betrug 7,8 Prozent.

Ziel der Bundesregierung sollte es sein, die dauerhaft überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen abzubauen, fordert der DGB. Zu diesem Zweck sollten die Beiträge zur Ausgleichsabgabe für Unternehmen angehoben werden, die die Beschäftigungsquote gar nicht bzw. nur unzureichend erfüllen. 

Zur DGB-Stellungnahme Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland 

(Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund)  


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