19.02.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DGB-Stellungnahme zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Arbeitswelt

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nimmt Stellung anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 25.02.2013. Darin begrüßt er die Anträge der Fraktionen der SPD (Bundestagsdrucksache 17/9931), der LINKEN (Bundestagsdrucksache 17/9758) und der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 17/12180), mit der die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Arbeitswelt verbessert werden sollen.

Behinderte Menschen seien nach wie vor am Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Arbeitslosenquote habe im Jahr 2011 bei schwerbehinderten Menschen 14,8 Prozent betragen gegenüber der allgemeinen Arbeitslosenquote von 7,8 Prozent.

Der DGB hebt in seiner Stellungnahme folgende Punkte besonders hervor:

  • Die Ausgleichsabgabe müsse mindestens für die Unternehmen erhöht werden, die ihre Beschäftigungspflicht von 5 Prozent mit weniger als 3 Prozent deutlich unterschreiten.
  • Für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen – zu der überwiegend behinderte und gesundheitlich eingeschränkte Menschen zählen – müsse es wieder ein arbeitsmarktpolitisches Instrument geben.
  • Die Betreuung von Rehabilitanden im Hartz IV-System müsse verbessert werden.
  • Die Prävention von Krankheiten und Behinderungen müsse ausgebaut werden. Dies gelte für Beschäftigte ebenso wie für Arbeitslose. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) müsse flächendeckend eingesetzt werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme des DGB vom 19.02.2013 (PDF, 90KB)

(Quelle: DGB)


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