17.09.2015 Betriebe und Interessenvertretungen

DGB/BDA-Positionspapier zur Rehabilitation: Zusammenarbeit der Träger verbessern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordern klare rechtliche Grundlagen für den Zugang zu Reha-Leistungen und eine bessere Zusammenarbeit der Träger.

Passgenaue, schnelle Rehabilitation nach Unfällen oder Erkrankungen kann Erwerbsunfähigkeit verhindern und die Wiedereingliederung in Beschäftigung beschleunigen und sicherstellen. Doch der Zugang zu Reha-Leistungen und die Zusammenarbeit der Reha-Träger ist aus Sicht von BDA und DGB zu verbessern.

Sie fordern: Das SGB IX muss das verbindliche Leitgesetz für Rehabilitation und Teilhabe werden. Abweichungen in den Leistungsgesetzen dürfen nicht die Regel, sondern müssen die Ausnahme sein. Dies gelte insbesondere für die geplante Reform der Eingliederungshilfe.

Um die Koordination zwischen den Reha-Trägern zu verbessern, soll ein Träger nach klar definierten Kriterien die Federführung übernehmen und die Prozesse steuern. Die Fristen zur Klärung der Zuständigkeit und die Regeln zur Erstellung des Teilhabeplans müssen im SGB IX nach Ansicht von DGB und BDA neu gefasst und mit Rechtsfolgen versehen werden.

Eine weitere Forderung betrifft die Stellung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Diese solle gestärkt werden mit dem Ziel, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu sichern sowie Transparenz für Leistungsträger und Leistungsempfänger zu schaffen.

Link zum Download des Positionspapiers BDA+DGB: "Zusammenarbeit der Träger verbessern" vom 01.09.2015

(Quellen: Deutscher Gewerkschaftsbund/Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände-Arbeitgeberportal)


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