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Barrierefreiheit – Bewusstseinsbildung – Partizipation: Unter diesen Überschriften stehen Maßnahmen, mit denen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter umsetzen will. Verankert wurde die Selbstverpflichtung in der „Strategie UN-BRK 2025“.
Nach Abschluss zweier Aktionspläne im Zeitraum von 2011 bis 2018 will die DGUV nun die kontinuierliche Einbettung der UN-BRK in die alltägliche Arbeit aller Unfallversicherungsträger, des Spitzenverbands und der verbundenen Institutionen erreichen. Einer der Grundsätze ist dabei die Inklusion als Führungs- und Querschnittsaufgabe. Im Strategiepapier heißt es:
„In der gesetzlichen Unfallversicherung wird Inklusion im Sinne eines ‚selbsttragenden Bewusstseins‘ immer mitgedacht und ins alltägliche Handeln selbstverständlich integriert. Inklusion ist keine Ausnahme, sie ist die Regel.“
Die gesetzliche Unfallversicherung versteht sich als inklusiver Dienstleister und als Arbeitgeber für Menschen mit und ohne Behinderungen. Für beide Rollen hat sie Ziele und nötige Maßnahmen zum Ausbau von Barrierefreiheit und Inklusion formuliert:
Das Engagement der DGUV beim Thema Inklusion steht im Kontext mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der damit verbundenen Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik BITV 2.0, dem Präventionsgesetz, dem Bundesteilhabegesetz und der Digitalisierung und den neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt (Arbeit 4.0).
Hintergrundseite: Gemeinsam handeln
(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung [DGUV])
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