04.11.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Die Fachverbände fordern Grundlagen für mehr digitale Teilhabe

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass das gesellschaftliche Leben deutlich stärker als zuvor auch im digitalen Raum stattfindet. Deshalb fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einem aktuellen Papier weitere Schritte in Richtung barrierefreie Teilhabe im digitalen Bereich und Rechtssicherheit bei der Beantragung von Leistungen, die diese Teilhabe ermöglichen.

Onlinebanking, digitale Beratung, virtuelle Meetings oder Lernangebote: Das alltägliche Leben wird zunehmend digitaler. „Um Menschen mit Beeinträchtigungen zu befähigen, digital teilzuhaben, braucht es Schulungen und Assistenz, die sie zum Umgang mit der Technik befähigen bzw. sie bei der Nutzung unterstützen“, betonen die Autorinnen und Autoren der „Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ vom 26. Oktober 2021.

Die Digitalisierung sei eine große Chance für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, gerade auch für Personen mit hohem Unterstützungsbedarf. Wer in seiner Mobilität und Kommunikation eingeschränkt sei, erlebe durch technische Unterstützung, insbesondere durch assistive Technologien, enorme Erleichterungen. Damit Menschen mit Behinderungen digital teilhaben können, müssen aus Sicht der Fachverbände die notwendigen, auch rechtlichen, Grundlagen geschaffen werden.

Die Forderungen im Überblick:

  • Assistenz und Schulungen zur digitalen Teilhabe: Um Rechtssicherheit für die Leistungsberechtigten bei der Beantragung von Assistenz bei der digitalen Teilhabe zu schaffen, fordern die Fachverbände u. a. eine entsprechende Klarstellung in § 78 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX.
  • Ausstattungskosten: Finanzierung der für eine digitale Teilhabe erforderlichen Ausstattung für Menschen mit Behinderung, bzw. Personen im Bezug von existenzsichernden Leistungen.
  • Digitale Veränderungen im Gesundheitswesen: Barrierefreiheit für digitale Gesundheitsanwendungen in § 5 Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) aufnehmen u. a.
  • Barrierefreiheit digitaler Angebote: Leichte Sprache und Zugänglichkeit von Webseiten/Programmen/Apps sowie Barrierefreiheit bei Online-Veranstaltungen, Beteiligung von Menschen mit Behinderung an der Entwicklung und Prüfung von Hardware und Software.
  • Digitale politische Teilhabe und Selbstvertretung: Barrierefreie Durchführung virtueller inklusiver Beteiligungsformate.

Die hierfür notwendigen Schritte müssten im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden, drängen die Fachverbände.

Die Fachverbände ist ein Verbund aus dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. sowie dem Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V.

Zum Papier „Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ auf der Website der Fachverbände

(Quelle: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.