01.04.2014 Sonstige Veröffentlichungen

Die Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen (HEGA) der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Mit ihren Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen (kurz: HE/GA oder HEGA) gibt die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern Leitfäden für eine möglichst einheitliche Abwicklung ihrer Arbeit an die Hand. Ausgewählte Weisungen befassen sich mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

HEGA 09/14 - 01 - Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern: Um Unsicherheiten von Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung abzubauen, soll deren Einstellung durch Information und Beratung positiv verändert werden. 

Hier geht es zur HEGA 09/14 - 01

HEGA 01/14 - 03 - „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Hier geht es zur HEGA 01/14 - 03

HEGA 12/2012 - 04 - Geschäftsanweisung zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (GA Reha)

Hier geht es zur HEGA 12/2012

Die BA weist darauf hin, dass die Weisungen nicht jeden Einzelfall berücksichtigen und teilweise durch Nachfolgeregelungen geändert sein können. Bei Überschneidungen zwischen Gesetz und Weisung gelte das Gesetz.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Weisungen im Internetauftritt der BA.

 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)


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