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Mit einer aktuellen Stellungnahme zum Regierungsentwurf beteiligt sich die DVfR erneut an der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Der Verband fordert darin wesentliche Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs, geht auf verschiedene Themenkomplexe ein und stellt mögliche Lösungen vor. Der Diskussionsbeitrag wurde im Rahmen des Ad hoc-Ausschusses "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe" erarbeitet.
Die DVfR unterstreicht in dem Papier ihre Sorge, dass zwei zentrale Leistungsgrundsätze der Eingliederungshilfe mit dem BTHG zur Disposition gestellt werden: das Prinzip umfassender Bedarfsdeckung und das Prinzip der Befähigungsgerechtigkeit. Beide Prinzipien sind für die Eingliederungshilfe in ihrer bisher rehabilitativen Ausrichtung prägend und müssen auch zukünftig erhalten bleiben.
Wird die Eingliederungshilfe künftig nicht mehr als soziales Netz verstanden, führt diese Einschränkung der Aufgaben der Eingliederungshilfe zusammen mit der Eingrenzung des leistungsberechtigten Personenkreises dazu, dass auch positive Ansätze des BTHG wie Personenzentrierung, durchgehende Bedarfsermittlung als Leistungsvoraussetzung, Beratungsangebote sowie die Einschränkung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in ihrer Bedeutung zurücktreten.
In dem Papier fordert die DVfR daher wesentliche Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs im parlamentarischen Verfahren mit dem Ziel
Exemplarisch analysiert die DVfR dazu einige Themenkomplexe im Regierungsentwurf und unterbreitet Lösungsvorschläge.
Zur Stellungnahme der DVfR vom 02.09.2016
Zur Begründung sowie für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme der DVfR vom 18.05.2016 sowie auf Stellungnahmen ihrer Mitglieder und weitere verwiesen.
Bereits im Vorfeld des Referentenentwurfs hatte die DVfR Grundpositionen sowie weitere Ausführungen zur Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes erarbeitet. Die Grundpositionen der DVfR vom Juni 2015 finden Sie hier.
(Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation)
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