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Der Ad-hoc-Ausschuss der DVfR "Umsetzung des BTHG" hat in einer Stellungnahme den umfangreichen Handlungsbedarf bei der ICF-Anwendung im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) analysiert und unterbreitet konkrete Vorschläge zur ICF-Nutzung, die einen Fehlgebrauch der ICF vermeiden helfen.
Bei der Umsetzung des BTHG besteht hoher Zeitdruck, Instrumente der Bedarfsermittlung zu entwickeln und zudem ein ICF-konformes Konzept für die Beschreibung des leistungsberechtigten Personenkreises zu erarbeiten. Das Papier trägt zur notwendigen fachlichen Diskussion über die Nutzung der ICF bei.
Diskussionspapier BTHG-Ausschuss der DVfR zur ICF-Nutzung im BTHG, August 2017 (PDF, 180 KB)
(Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation)
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