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Das Bundeskabinett hat Ende Juni den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Das dritte Pflegestärkungsgesetz enthält unter anderem Regelungen zu Fragen der Versorgung, Beratung, zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag, zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege und widmet sich der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege getroffen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
Informationsseiten des Bundesministeriums für Gesundheit:
"Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz III"
(Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit)
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