24.11.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwendiger Ernährung

Die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Gewährung eines Mehrbedarfs bei kostenaufwendiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII sollen der Verwaltungs- und Gerichtspraxis als Orientierungshilfe dienen. Der Deutsche Verein hat das Papier im September 2020 verabschiedet.

Die Empfehlungen beinhalten allgemeine Inhalte zur Bemessung des Mehrbedarfs sowie pauschal bezifferte Mehrbedarfe für ausgewählte Erkrankungen. Im Gegensatz zur Vollkosternährung, die nicht als krankheitsbedingter Mehrbedarf gilt, wurde für Mukoviszidose, Zöliakie, terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse sowie bei krankheitsassoziierter Mangelernährung ein Mehrbedarf ermittelt. Außerdem wurde ein individuell zu bemessender Bedarf bei Schluckstörungen festgestellt und in die Empfehlungen aufgenommen.

Die Gewährung von Mehrbedarfen bei kostenaufwendiger Ernährung für in dem vorliegenden Papier nicht behandelte Erkrankungen werde dadurch nicht berührt, heißt es. Die Empfehlungen ersetzten auch nicht die Ermittlungspflicht des Leistungsträgers und die ggf. notwendige Prüfung und Feststellung des Sachverhaltes im Einzelfall. „Insbesondere handelt es sich bei den Empfehlungen nicht um antizipierte Sachverständigengutachten. Folglich dürfen sie nicht normähnlich angewandt oder als allgemeingültige Tatsachen herangezogen werden“, ergänzt der Deutsche Verein.

Die Empfehlungen ersetzen jene aus dem Jahr 2014. Sie beziehen sich namentlich auf den Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung in der Sozialhilfe, können aber auch, so die Verantwortlichen, im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) herangezogen werden.

"Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII"

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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