28.09.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat im September 2021 Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII veröffentlicht. Er greift darin Überlegungen aus einem früheren Papier auf, um diese zu konkretisieren und zu bekräftigen.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2007 verpflichtete sich Deutschland, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Seit Inkrafttreten der UN-BRK ist das inklusive Bildungssystem nach Art. 24 UN-BRK anzustrebendes Ziel. Vor dem Hintergrund der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in vier Stufen und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, KJSG) ab dem 10. Juni 2021 in drei Stufen aktualisiert der Deutsche Verein seine Hinweise zur Rechtslage und konkretisiert das Vorgängerpapier auch hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.

In Anknüpfung an das „Erste Diskussionspapier des Deutschen Vereins zu inklusiver Bildung“ hat der Deutsche Verein in seinen Empfehlungen „Von der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem“ die Sachlage und Herausforderungen des inklusiven Bildungssystems beschrieben. An diesen grundsätzlichen Erwägungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung hält er fest und bekräftigt seine Forderung, dass Schule sich zu einem inklusiven Bildungsort weiterentwickeln muss. Im Rahmen der Kultusverantwortung seien in erster Linie die Länder gefragt, ein Schulsystem zu entwickeln und zu finanzieren, das der UN-BRK entspricht. Aus Sicht des Deutschen Vereins muss die Unterstützung bei der Teilhabe an Bildung für einen Schüler bzw. eine Schülerin mit (drohender) Behinderung nicht unbedingt in einer Schulassistenz liegen. Sie könne auch in anderen angemessenen Vorkehrungen einschließlich individuell angepasster Unterstützungsmaßnahmen gefunden werden.

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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