15.11.2019 Politik

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten im SGB XIV beschlossen

Der Bundestag hat am 7. November 2019 den Gesetzentwurf „zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ beschlossen. Expertinnen und Experten hatten die Gesetzesnovelle in einer Anhörung als notwendig und sachgerecht begrüßt, aber auch Nachbesserungen gefordert.

Zu der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Reform des sozialen Entschädigungsrechts am 4. November 2019 waren Expertinnen und Experten u. a. der gesetzlichen Unfallversicherung, von Beratungsstellen, Sozialverbänden, Betroffenenorganisationen sowie aus Medizin und Recht eingeladen. Sie stimmten darin überwiegend überein, dass das bisherige Entschädigungsrecht den unterschiedlichen Facetten von erlittener Gewalt und daraus entstandenen Traumata nicht mehr gerecht werde, der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/13824) sei deshalb eine dringend nötige Novelle mit vielen Verbesserungen.

Einige Expertinnen forderten allerdings auch Nachbesserungen hinsichtlich Trauma-Ambulanzen, die auch Kindern und Jugendlichen gerecht werden, hinsichtlich Bestandsschutzlücken für Altfälle, der Berücksichtigung von Opfern häuslicher Gewalt und hinsichtlich Zahlungen von Entschädigungsleistungen ins Ausland. Es wurde zudem appelliert, die bisher bewährten Wege der Hilfe über die spezifischen Fachberatungsstellen nicht zu ignorieren und diese in das Konzept der Schnellen Hilfen aufzunehmen.  

Zur Abstimmung am 7. November 2019 lagen dem Bundestag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache 19/14870) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (Bundestags-Drucksache 19/14879) vor. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von fünf Fraktionen beschlossen, die AfD enthielt sich. Zwei Entschließungsanträge der AfD zur Einrichtung einer Clearing-Stelle sowie betreffend Altfälle von vor 1976 geschädigten Opfern  fanden keine Mehrheit.

Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) muss vom Bundesrat am 29.11.2019 noch verabschiedet werden. Folgende Leistungserhöhungen und Leistungsverbesserungen werden nicht erst mit dem Inkrafttreten des SGB XIV, sondern bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 umgesetzt: Erhöhung der Waisenrenten sowie der zu übernehmenden Bestattungskosten, Verbesserungen bei der Übernahme von Überführungskosten sowie die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Opfer einer Gewalttat.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2019 (Bundestags-Drucksache 19/13824)

Bundestag Berichte zur Anhörung und zu den Lesungen „Reform des sozialen Entschädigungsrechts“

Plenarprotokoll 2./3. Lesung, TOP 14 „Soziales Entschädigungsrecht“

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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