16.09.2017 Politik

Entwurf für Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit beschlossen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben einen Entwurf für eine Richtlinie beschlossen, um die Bestimmungen für eine verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festzulegen. Telefone, Kartenautomaten oder auch Bankdienstleistungen sollen künftig barrierefrei werden.

Der sogenannte "Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit" (englisch: European Accessibility Act) soll für Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe an der Gesellschaft voranbringen und zugleich die Fragmentierung der Rechtsvorschriften verringern, die sich mit dem Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Produkten und Dienstleistungen, auch der Privatwirtschaft, befassen.

Es geht um Bank-, Fahrausweis- und Check-In-Automaten, Computer und Betriebssysteme, Telefone und TV-Geräte, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronischen Handel und um Verkehr, einschließlich öffentlicher städtischer Verkehrsmittel wie U-Bahnen, Züge, Straßenbahnen, Busse und die damit zusammenhängenden Dienste. Die Abgeordneten haben der Liste u. a. auch Zahlungsterminals, E-Book-Lesegeräte, Webseiten sowie von audiovisuellen Medien angebotene Dienste für Mobilgeräte und Tourismus-Dienstleistungen hinzugefügt.

Die Barrierefreiheitsanforderungen sollen für neue Infrastrukturen gelten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter zwei Millionen Euro sind von der Pflicht zur Umsetzung ausgenommen.

Mit der Verabschiedung der Richtlinie erhält das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments nun ein Mandat für Gespräche mit dem Ministerrat, der sich noch auf eine Position einigen muss.

 

Zu den Meldungen des Europäischen Parlaments:

"Barrierefreiheit für behinderte Menschen" (Pressemitteilung Ref: 20170911IPR83596)

"Disabled persons to have better access to products and services in the EU" (press release Ref.: 20170911IPR83596)

(Quelle: Europäisches Parlament)


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