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Am 18. April 2016 wurde in Dresden der erste Entwurf des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Im Rahmen einer Fachtagung wurden dazu Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, der kommunalen Spitzenverbände sowie Mitglieder aus den Arbeitsgruppen, die am Entwurf mitgewirkt haben, eingeladen.
Der Aktionsplan soll strategische Ansätze und konkrete Handlungsmaßnahmen zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft enthalten.
Der Entwurf enthält Vorschläge zu folgenden Themen:
Folgende erste Maßnahmen werden bereits 2016 umgesetzt:
Vorgeschlagen sind auch die Einführung eines BIKOSAX-Gütesiegels für barrierefreie Webauftritte (BIKOSAX ist die Abkürzung für Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen) sowie die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten bei der Vergabe von Fördermitteln in der Sportförderung.
Über das Beteiligungsportal des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz kann sich jede interessierte Person bis 16. Mai 2016 am Diskussionsprozess zu den einzelnen Abschnitten des Aktionsplans äußern. Nähere Informationen finden sich unter www.soziales.sachsen.de/mitmachen.
Weitere Details sind unter folgendem Link auf der Webseite der Sächsischen Staatsregierung zu finden: http://www.soziales.sachsen.de/aktionsplan.html
(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Pressemeldung vom 18.04.2016)
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