25.11.2015 Politik

Entwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes liegt vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im November 2015 den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) veröffentlicht. Der Entwurf liegt den Ländern und der Zivilgesellschaft zur Stellungnahme vor. Am 9. Dezember soll dazu eine öffentliche Anhörung in Berlin stattfinden.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz gehören insbesondere:

  • die Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK
  • Verbesserung der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung
  • Stärkung der Leichten Sprache
  • Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung im Sinne der UN-BRK
  • Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Einrichtung einer Schlichtungsstelle und eines Schlichtungsverfahrens
  • Rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände von Menschen mit Behinderungen

Darüber hinaus sind Änderungen im SGB I und im SGB X vorgesehen.

Weitere Informationen:

Referentenentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts"

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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