27.03.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Erklärung der Fachverbände: BTHG zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen

In einer gemeinsamen Erklärung vom 15. März 2017 fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen. In dem Papier listen sie Verbesserungen und ungelöste Probleme durch das Gesetz auf. So bestehe beispielsweise die Ausgrenzung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aus der Teilhabe am Arbeitsleben fort.

Nach Ansicht der Fachverbände führen auch die Zuständigkeitsregelungen nicht zu Leistungen aus einer Hand für die Leistungsberechtigten, sondern bewahren das Nebeneinander und stellen zum Teil einen Rückschritt zum bislang geltenden Recht dar. Die Verbände fürchten, die Stärkung der Steuerungshoheit der Leistungsträger könnte zu einer qualitäts- und einrichtungsgefährdenden Abwärtsspirale führen. Außerdem seien die Leistungen der Pflegeversicherung nicht personenzentriert, d.h. unabhängig vom Wohnort des Leistungsberechtigten, zugänglich.

Das BTHG sei sehr komplex und mögliche Auswirkungen auf den Alltag von Menschen mit Behinderungen wie auf Dienste und Einrichtungen mit ihren Mitarbeitenden und Trägern würden sich erst bei der konkreten Umsetzung bzw. im Vollzug auf Länderebene klären. Offen sei in diesem Zusammenhang, wie es trotz Gesetzgebungskompetenz der Länder gelingen könne, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu erreichen, heißt es weiter.

Die Fachverbände kündigen an,

  • sich weiter aktiv an der Umsetzung des BTHG und der Umsetzungsbegleitung zu beteiligen.
  • die Entwicklung der Bundesempfehlungen für die Landesrahmenverträge aufmerksam zu begleiten.
  • Einrichtungen und Dienste bei Modellprojekten im Zusammenhang mit der Trennung der Leistungen zu unterstützen.
  • ihre Beteiligung an der forschungsbasierten Erarbeitung der endgültigen Festlegung des leistungsberechtigten Personenkreises einzufordern. Zudem wollen sie die übrigen auf der Bundesebene angesiedelten Vorhaben (Wirkungsuntersuchungen) im Blick behalten.
  • ihre Organisationen in den Ländern bei der Beteiligung zu unterstützen, da die Umsetzung vor allem auf Landesebene geschehe und Landesregierungen Regelungen treffen müssten.
  • bei der Umsetzung, Evaluation und Nachsteuerung die Interessen der Menschen mit Behinderung aktiv zu vertreten.

Zu den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung gehören der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V., der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. und die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

 

Weitere Informationen:

Erklärung der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen vom 15. März 2017

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)


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