04.02.2021 Internationales

EU-Ausschuss stimmt für Bericht mit Kernforderungen für inklusiven Arbeitsmarkt

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) kommen ihrer Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen ein Recht auf inklusiven und barrierefreien Zugang zu fair bezahlter Arbeit zu garantieren, noch immer nicht nach. Dies unterstreicht ein Bericht, der im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) von der Mehrheit unterstützt wurde.

47 Stimmen dafür, 1 dagegen, 4 Enthaltungen – so stimmte der EMPL am 27. Januar 2021 über den Bericht zur „Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der UN-BRK“, 2020/2086 (INI), ab, den die Grüne Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses und der interfraktionellen Gruppe von Menschen mit Behinderung, vorgelegt hatte. Zu den Kernforderungen zählen verpflichtende Quoten für einen inklusiven und diversen Arbeitsmarkt sowie Alternativen zu Werkstätten, die die sozialen Rechte von Menschen mit Behinderungen achten, das Arbeitsrecht anwenden und einen Mindestlohn zahlen.

Besonders freut es Langensiepen, dass in den Bericht die Forderung eingebracht werden konnte, Behindertenwerkstätten, die nicht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entsprechen, langfristig auslaufen zu lassen.

„Bis dahin müssen Menschen in Behindertenwerkstätten einen Arbeitsnehmer*innenstatus bekommen. Sozialer Schutz und Mindestlohn muss auch für sie gelten. Gerade für Deutschland, Spitzenreiter der Behindertenwerkstätten, wird dies zu großen Veränderungen führen.“

Bei der Erarbeitung des Berichts wurden neun Nichtregierungsorganisationen für Menschen mit Behinderungen, Fachexpertinnen und -experten, das Europäische Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen und mehrere Organisationen aus dem Bereich Minderheitenschutz eingebunden.

Bemühungen für einen zugänglichen Arbeitsmarkt verstärken

Die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten werden in dem Bericht aufgefordert, ihre Verpflichtung zu bekräftigen, inklusive Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen zu realisieren, die UN-BRK umfassend umzusetzen, und ihre Bemühungen zu verstärken, um in der EU einen inklusiven, zugänglichen und nicht diskriminierenden Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und für alle Menschen zu schaffen.

So sollen klare EU-Richtlinien für angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsumfeld die Prozesse transparenter und leichter verständlich machen. Durch universelles Design sollen neue Gebäude und Produkte von einem Maximum an Menschen genutzt werden können, unabhängig von einer Behinderung. Darüber hinaus fehle eine einheitliche Definition für den Begriff der Behinderung in den Mitgliedsstaaten, damit auch Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU vollständig nutzen können, konstatiert Langensiepen.

Weitere Informationen

Europäisches Parlament: Bericht 2020/2086 (INI)

Ein Ende von Behindertenwerkstätten: Abstimmung im Sozialausschuss

(Quellen: Katrin Langensiepen, EU Parlament)


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