28.08.2019 Internationales

EU befragt Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung der UN-BRK

Die Europäische Kommission befragt Bürgerinnen und Bürger zu den Maßnahmen, die die EU seit 2010 getroffen hat, um das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU-Ebene umzusetzen und die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Die Befragung richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen und ihre Familien, Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, Bedienstete der öffentlichen Verwaltung, die mit Fragen der Sozialpolitik befasst sind, im Behindertenbereich engagierte Verbände und Nichtregierungsorganisationen oder auch an Mitarbeitende von Unternehmen in den Bereichen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder assistive Technologien. Mithilfe der erhobenen Informationen soll besser bewertet werden können, was im Zeitraum 2010–2020 erreicht wurde. Die Informationen sollen der Kommission zudem Aufschluss darüber geben, wie die Politik für Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessert und wirksamer und zielgerichteter gestaltet werden kann.

Die Fragebögen sind in mehreren oder allen EU-Amtssprachen verfügbar. Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an der öffentlichen Konsultation teilnehmen, gebeten, sich im Transparenzregister der EU registrieren zu lassen. Eine Teilnahme ist noch bis einschließlich 23. Oktober 2019 möglich.

Zur Befragung auf der Webseite der Europäischen Kommission

(Quelle: Europäische Kommission)


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