09.03.2016 Internationales

EU-Kampagne „Patientenrechte haben keine Grenzen“

In Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen in 14 europäischen Ländern beteiligt sich die „Bürger Initiative Gesundheit e.V.“ an der EU-Kampagne „Patientenrechte haben keine Grenzen“. Die Kampagne soll die Sicherung sowie den Ausbau der Patientenrechte befördern und mit der sachgemäßen Durchführung des EU Erlasses 2011/24 zu einer grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung in jedem EU-Land beitragen.

Die weiteren Inhalte der Kampagne sollen laut einer aktuellen Pressemitteilung der Bürger Initiative Gesundheit bis Mai 2016 in breiter Form in den Ländern der EU veröffentlicht werden. 

In ihrer Pressemitteilung fordert die Bürger Initiative Gesundheit e.V. die Politik auf, die Gruppierungen der Selbstverwaltung wie auch die Krankenkassen in Bezug auf die gegenwärtige Entwicklung des Deutschen Gesundheitswesen auf Einhaltung dieser Rechte der Patienten zu prüfen und anzupassen. Außerdem fordert sie die Medien in Deutschland auf, den Bürgern diese Rechte zu vermitteln und damit einen „weiteren Abbau der Rechte der Patienten in Deutschland zu stoppen“.

Hintergrund:

Im Jahr 2002 wurde mit einer Gruppe von europäischen Bürgerorganisationen die Charta der Patientenrechte verabschiedet. Diese Charta beinhaltet 14 Rechte:

  • Recht auf vorbeugende Maßnahmen
  • Recht auf Zugang
  • Recht auf Information
  • Recht auf Einwilligung
  • Recht auf freie Wahl
  • Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit
  • Recht auf Achtung der Zeit des Patienten
  • Recht auf Einhaltung der Qualitätsstandards
  • Recht auf Sicherheit
  • Recht auf Innovation
  • Recht auf Vermeidung unnötiger Leiden und Schmerzen
  • Recht auf individuelle Behandlung
  • Recht auf Beschwerde Recht auf Entschädigung

All diese Rechte seien entscheidend für die europäischen Bürger und die Gesundheitsfürsorge, schreibt die Bürger Initiative Gesundheit e.V. In der EU Direktive 2011/24/EU sei die Verwendung der Patientenrechte bei einer grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung offiziell anerkannt worden, wie das Recht auf freie Wahl und das Recht auf Information.

Weiter heißt es, Artikel 6 § 1 der Direktive schreibe fest, dass die Mitgliedsstaaten die nationalen Kontaktstellen, bestehend aus Patientenorganisationen, Gesundheitsdienstleistern und Krankenversicherungen anerkennen und fördern sowie das höchste Prinzip der Europäischen Charta der Patientenrechte, das „Recht auf Teilhabe an der Politikgestaltung“ sicherstellen müssen.

Weitere Informationen:

Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit zur Richtlinie 2011/24/EU

Campaign: Patients' rights have no borders - Active Citizenship Network (ACN)

Flyer/Leaflet Medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land (Deutsch)/Seeking healthcare in another EU Country (English)

(Quelle: Pressemitteilung der Bürger Initiative Gesundheit e.V. vom 24.02.2016)


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