05.03.2009 Rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof hält Monopol von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften für zulässig

Eine gewerbliche Berufsgenossenschaft ist nach Ansicht des europäischen Gerichtshofs (EuGH) kein Unternehmen im Sinne der Art. 81 EG und 82 EG, sondern nimmt eine Aufgabe rein sozialer Natur wahr, soweit sie im Rahmen eines Systems tätig wird, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird und das staatlicher Aufsicht unterliegt.

Gegenstand des EuGH-Verfahrens ist die Rechtssache C-350/07 – Kattner Stahlbau GmbH / Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Urteil vom 5. März 2009 Leitsätze (nicht amtlich):

Das System der Pflichtmitgliedschaft eines Unternehmens in einer gewerblichen Berufsgenossenschaft steht nicht den Art. 49 f. EG (Dienstleistungsfreiheit) entgegen, sofern es nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des Ziels der Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts eines Zweigs der sozialen Sicherheit erforderlich ist.

Quelle:  Rechtsprechungstexte bei curia.europa.eu

 


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