11.06.2009 Rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof urteilt über Sozialversicherungsträger als öffentliche Auftraggeber

Krankenkassen sind nach Ansicht des europäischen Gerichtshofes (EuGH) als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.

In der Rechtssache C-300/07 AOK Rheinland/Hamburg erging am 11. Juni 2009 das EuGH-Urteil entsprechend den folgenden nichtamtlichen Leitsätzen:

  • Krankenkassen sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.
  • Hat ein gemischter öffentlicher Auftrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand, besteht das maßgebliche Kriterium für die Frage, ob dieser als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen ist, im jeweiligen Wert der in diesen Auftrag einbezogenen Waren und Dienstleistungen.
  • Sofern sich die Erbringung von Dienstleistungen als im Verhältnis zur Warenlieferung überwiegend herausstellt, ist eine zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossene Vereinbarung als eine „Rahmenvereinbarung“ anzusehen.

(Quelle: Urteilstext bei curia.europa.eu)


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