19.01.2010 Rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof zur Altersdiskriminierung bei Kündigungsfristen

Der Europäische Gerichtshof hatte über eine nationale Kündigungsschutzregelung zu urteilen, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden.

Die (nicht-amtlichen) Leitsätze des EuGH-Urteils vom 19. Januar 2010:

  • Werden die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegenden Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers bei der Berechnung einer Kündigungsfrist nicht berücksichtigt,verstößt dies gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG.
  • Eine derartige nationale Regelung ist von einem mitgliedstaatlichen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.

Quelle: Urteilstext in der Rechtssache C-555/07 Seda Kücükdeveci


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