17.10.2016 Politik

Experten fordern Änderungen an Pflegegesetz

Gesundheitsexperten verlangen Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Die Sachverständigen warnten anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin vor allem vor drohenden Verschlechterungen für Behinderte. So würden pflegebedürftige Behinderte durch die geplante Leistungskonkurrenz von Pflege und Eingliederungshilfe deutlich schlechter gestellt.

Kritisiert wird beispielsweise, dass mit der Schwerpunktsetzung auf die Kommunen gut funktionierende Strukturen ohne Not ausgehebelt werden könnten. Außerdem seien die Kommunen als Träger der Sozialhilfe mit den sich abzeichnenden deutlich höheren Kosten überfordert.

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Ziel ist eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen aus einer Hand. Dafür soll die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden. Konkret sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können.

Für die Dauer von fünf Jahren können Landkreise und kreisfreie Städte in bis zu 60 Modellvorhaben Beratungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einrichten. In den Modellkommunen geben die Pflegekassen die Pflegeberatung an diejenigen Stellen ab, die auch für die Beratung über die Hilfe zur Pflege zuständig sind. Hier kann dann die gesamte Beratung in allen Bereichen der Pflege durch kommunale Behörden abgedeckt werden.

Dem Entwurf zufolge soll auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Zudem sollen Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden.

Weitere Informationen zur öffentlichen Anhörung sowie die Stellungnahmen der Verbände sind auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags zu finden:

Webseite des Deutschen Bundestags mit Informationen zur öffentlichen Anhörung zum PSG III

(Quelle: Heute im Bundestag Nr. 592)


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