28.11.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Expertise zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Land Berlin

Die Monitoring-Stelle zur UN-BRK hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die "Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" vorgestellt.

Die Expertise wird im Rahmen des Projektes "Monitoring-Stelle Berlin" erstellt, das aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert wird. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte führt das Projekt durch.

Berlin lässt als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen. "Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden", erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin".

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf zwölf ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

  • Schulgesetz für Berlin (SchulG)
  • Lehrerbildungsgesetz (LBiG)
  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
  • Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG)
  • Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV)
  • Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO)
  • Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO)
  • Bauordnung für Berlin (BauO)
  • Gaststättenverordnung (GastV)
  • Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz)
  • Denkmalschutzgesetz (DSchG)

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Kurzdarstellung der Expertise 

 (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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