02.01.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Fachdiskussion „BTHG für Akteure des Betreuungswesens"

Ab 13. Januar 2020 veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die Fachdiskussion „BTHG für Akteure des Betreuungswesens".

Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hin zu einer personenzentrierten Leistungserbringung soll künftig unabhängig von der Wohnform eines Menschen mit Behinderungen erfolgen. Die sogenannten Fachleistungen müssen von den existenzsichernden Leistungen getrennt werden. Diese Trennung erfolgt seit 1. Januar 2020, die vertragsrechtlichen Regelungen dafür traten jedoch schon zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Es sei ist absehbar, so der Deutsche Verein, dass die Begleitung und Vertretung der Leistungsberechtigten, die in den bisherigen Komplexeinrichtungen leben und für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet ist, künftig aufwendiger werden als bisher. Die im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ geplante Fachdiskussion soll wichtige Fragen der Akteure des Betreuungswesens klären.

Folgende Schwerpunkte sind dafür in der Diskussion vorgesehen:

  • Die Rolle der rechtlichen Betreuung vor dem Hintergrund der neuen Beratungs- und Unterstützungsleistungen seitens der Reha-Träger und der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
  • Regelbedarfe, Barmittel, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und Einkommen/Vermögen
  • Antragsstellung und Verfahrensfragen
  • Rechte, Pflichten und Verbraucherschutzaspekte rund um die Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Zum Hintergrund

Die Kosten der Unterkunft und die darüber hinaus nötigen existenzsichernden Leistungen werden künftig aus der Grundsicherung bzw. den Hilfen zum Lebensunterhalt geleistet. Betroffene benötigen dafür ein Girokonto. Für Grundsicherungs- sowie für Eingliederungshilfeleistungen müssen zwei separate Anträge eingereicht werden.

Das fordert auch Akteure des Betreuungswesens heraus, die Betroffenen in diesen Dingen zur Seite stehen. Sie müssen künftig auf die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen dasselbe Augenmerk richten, wie auf Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in der eigenen Wohnung leben. Dazu gehört die individuelle Bedarfsermittlung gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen wie auch die Vertretung ihrer Interessen gegenüber Vermieterinnen und Vermietern, Behörden und anderen Stellen.

„Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren“, erklärt der Deutsche Verein auf der Webseite zur Fachdiskussion und lädt alle Interessierten zur aktiven Teilnahme ein.

Zu den genannten Themen werden ab dem 13. Januar 2020 zunächst Fragen gesammelt und diese später von Expertinnen und Experten beantwortet. Die Ergebnisse jeder Fachdiskussion stellen die Akteure im sogenannten „BTHG-Kompass“ auf der Projektwebseite zur Verfügung.

Zum Projekt

Mit dem Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ will der Gesetzgeber insbesondere die künftigen Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der komplexen Neuerungen des BTHG in die fachliche Praxis unterstützen. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung durch das BMAS wurde kürzlich um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Weitere Informationen

Zur Ankündigung der Fachdiskussion auf der Webseite des Projektes Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz

(Quelle: Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ c/o Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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