02.10.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Fachlicher Austausch zu „Anderen Leistungsanbietern“

Der Deutsche Verein veranstaltet ab dem 21. Oktober 2019 eine öffentliche Fachdiskussion zum Thema „Andere Leistungsanbieter“. Online können Interessierte Fragen dazu einreichen, die in einem nächsten Schritt von Expertinnen und Experten beantwortet werden.

Gegenstand der Fachdiskussion können die Herausforderungen des Zulassungsverfahrens für Einrichtungen sein oder Problemstellungen, die sich in der Antragstellung sowie im laufenden Betrieb ergeben haben. In der Vorbereitung der Fachdiskussion wird außerdem auf die Möglichkeit der Zuverdienstprojekte eingegangen.

Im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ stehen Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Mittelpunkt. Die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben beziehen seit dem 1. Januar 2018 die sogenannten anderen Leistungsanbieter ein. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können diese bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen. Das BTHG räumt ihnen damit mehr Wahlmöglichkeiten bzgl. der Art sowie des Ortes ihrer Beschäftigung ein. Für andere Leistungsanbieter gelten zur Sicherung der Qualität und Mitbestimmung der Leistungserbringung die Vorschriften der WfbM – bis auf wenige Ausnahmen.

Die online eingereichten Beiträge und die entsprechenden Antworten aus der Fachdiskussion erscheinen ein bis zwei Wochen nach Ende der Fachdiskussion in der aktualisierten Version des „BTHG-Kompasses“ auf der Website umsetzungsbegleitung-bthg.de. Nähere Informationen sowie ein Termin für ein Webinar mit einem anderen Leistungsanbieter will der Veranstalter in Kürze zur Verfügung stellen.

Zur Ankündigung der Veranstaltung auf der Webseite umsetzungsbegleitung-bthg.de

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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