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Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen haben im Dezember 2015 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Stellung genommen. Durch Finanzierungsvorbehalte, unbestimmte Rechtsbegriffe, Soll-Vorschriften und Einschränkungen sei das Gesetz eher eine Absichtserklärung geworden als ein Gesetz, das für Menschen mit Behinderung konkrete Ansprüche samt Rechtsfolgen schafft.
Als positive Aspekte, die das neue Gesetz vorsieht, nennen die Fachverbände angemessene Vorkehrungen im Einzelfall, Leichte Sprache und eine Fachstelle für Barrierefreiheit.
Als Kritikpunkte werden genannt:
Die Fachverbände weisen an mehreren Punkten ihrer Stellungnahme auf das Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen hin, wo die UN-BRK ihrer Ansicht nach besser umgesetzt wurde als im Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des BGG.
Weitere Informationen:
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung e.V.)
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