07.12.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Fachverbände äußern sich zum Entwurf für ein neues Behindertengleichstellungsgesetz

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen haben im Dezember 2015 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Stellung genommen. Durch Finanzierungsvorbehalte, unbestimmte Rechtsbegriffe, Soll-Vorschriften und Einschränkungen sei das Gesetz eher eine Absichtserklärung geworden als ein Gesetz, das für Menschen mit Behinderung konkrete Ansprüche samt Rechtsfolgen schafft.

Als positive Aspekte, die das neue Gesetz vorsieht, nennen die Fachverbände angemessene Vorkehrungen im Einzelfall, Leichte Sprache und eine Fachstelle für Barrierefreiheit.

Als Kritikpunkte werden genannt:

  • Obwohl das BGG der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) diene, werde auf die Ziele und Vorgaben der UN-BRK kaum Bezug genommen. Ein Vorbild für eine bessere Umsetzung biete das Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

  • Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft sei unzureichend geregelt ("nur in sehr begrenztem Rahmen und mittelbar über das Zuwendungsrecht"). Dies verstoße gegen die Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 17.04.2015 (CRPD/C/DEU(CO/1), die in Nr. 21 und Nr. 22 für Deutschland bindende Verpflichtungen für private Unternehmen zur Barrierefreiheit fordern.

  • Die Verankerung eines Disability Mainstreaming fehle, um Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz in den Ministerien systematisch umzusetzen.

  • Psychisch und seelisch beeinträchtigte Menschen sowie Kinder und Jugendliche lasse man im neuen BGG außen vor oder berücksichtige sie nur unzureichend.

  • Verbindliche Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten zur Gesetzesumsetzung sowie zum Umgang mit Bürgerbeschwerden würden im Entwurf nicht aufgegriffen.

Die Fachverbände weisen an mehreren Punkten ihrer Stellungnahme auf das Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen hin, wo die UN-BRK ihrer Ansicht nach besser umgesetzt wurde als im Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des BGG.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 04.12.2015

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung e.V.)


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