25.02.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

FbJJ will Teilhabestärkungsgesetz um Vorschriften zur Barrierefreiheit erweitern

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat vorgeschlagen den Gesetzentwurf zum Teilhabestärkungsgesetz um Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit von privaten Produkten und Dienstleistungen zu ergänzen, einschließlich einer Überforderungsklausel und einer Klagebefugnis.

Das FbJJ hatte bereits im Januar 2021 zu einigen Themen des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe behinderter Menschen (Teilhabestärkungsgesetz) Stellung genommen. Aus verschiedenen Fachdiskussionen habe sich ergeben, so das FbJJ nun, dass eine Erweiterung des Gesetzentwurfes um Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der privaten Produkte und Dienstleistungen, der angemessenen Vorkehrungen in diesem Bereich und des Schlichtungsverfahrens sinnvoll seien.

Hierzu verweisen die Juristinnen und Juristen auf das Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetz von Österreich, in dem der Geltungsbereich des Gesetzes in § 2 Absatz 2 BBGG-AT auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, erweitert werde. Das FbJJ schreibt zu den geplanten Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland:

„Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des BGG in Deutschland auf die privatrechtlich organisierten Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden, die öffentlichen Stellen des Bundes und nun bei den Assistenzhunden auf alle Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen und unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen, enthält das BGG zunehmend auch für Private verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit."

Weiter heißt es im Vorschlag des FbJJ zur Ergänzung des Gesetzentwurfs für ein Teilhabestärkungsgesetz:

"Getreu dem österreichischen Vorbild soll diese Erweiterung vor allem mit einer Überforderungsklausel und einer Regelung zu angemessenen Vorkehrungen versehen werden und durch die Einbeziehung ins Schlichtungsverfahren vor allem auf konsensuale Lösungen setzen. Dabei soll der Artikel 9 zu den Assistenzhunden um weitere Punkte erweitert werden, die in die bestehenden Vorschriften des BGG eingreifen."

Das Dokument vom 23. Februar 2021 bezieht sich auf den Diskussionsstand zum Teilhabestärkungsgesetz vom 3. Februar 2021 und ist unter folgendem Link auf der Kampagnenseite für ein gutes Barrierefreiheitsrecht veröffentlicht:

Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Barrierefreiheit

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. – ISL)


Eine Übersicht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und weitere Stellungnahmen hat das BMAS auf seiner Webseite veröffentlicht:

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


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