14.06.2019 Sonstige Veröffentlichungen

Förderbekanntmachung für bundesweite Projekte zur Partizipation in Politik und Gesellschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet für die Förderperiode 2020 eine Förderung für neue Projekte an, die die Teilhabe von Organisationen von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern. Bis 20. August 2019 können Förderanträge gestellt werden.

Der Partizipationsfonds bzw. kurz die FPV (Förderung Partizipation Verbände) fokussiert sich auf die Förderung von Maßnahmen, welche die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessern, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000 € pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs

Nicht gefördert werden mit diesem Programm kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte.

Die Förderanträge für die nächste Förderperiode können über ein Online-Portal („ProDaBa2020“) bei dem Projektträger gsub mbH eingereicht werden. Details zum Programm, der Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren siehe unter:

Bundesprogramm Partizipationsfonds § 19 BGG / FPV

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH)


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