15.03.2021 Politik

Forderungspapier zur Kostenfrage bei Assistenzbedarf im Krankenhaus

Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke MdB und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus an Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gewandt. In dem Schreiben fordern sie, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die klarstellt, wie die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus sicher finanziert wird.

Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Eine vertraute Begleitperson kann beispielsweise Ängste nehmen, mit dem Krankenhauspersonal kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit  vermitteln.

Krankenkassen und Eingliederungshilfe streiten seit Jahren über die Zuständigkeit für die Finanzierung einer solchen Begleitung. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel:

„Das Problem ist schon seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt. Die Zuständigkeit für die Übernahme der Kosten muss jetzt vom Gesetzgeber geregelt werden, damit der Verschiebebahnhof zulasten von Menschen mit Behinderungen aufhört. Dieses Problem darf nicht länger auf den Rücken der betroffenen Menschen ausgesessen werden und kann mit politischem Gestaltungswillen gelöst werden.“
 

Die Patientenbeauftragte Prof. Dr. Claudia Schmidtke führt aus:

„Für Menschen mit Assistenzbedarf bedeutet das Fehlen einer Begleitperson im Krankenhaus eine große Belastung und Verunsicherung in einer für sie ungewohnten Umgebung. Diese herausfordernde Situation kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen im Krankenhaus nicht durchführbar sind und daher verschoben werden müssen oder ganz entfallen. Hier muss zeitnah eine Lösung im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten gefunden werden.“
 

Pflegepersonal kompetent entlasten

Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit als Sachleistung erhalten.

Der Pflegebevollmächtige Andreas Westerfellhaus verweist auf einen weiteren Aspekt:

„Wenn Menschen mit Assistenzbedarf unbegleitet ins Krankenhaus aufgenommen werden, führt dies dazu, dass die dortigen Pflegekräfte, die ohnehin schon am Limit arbeiten, zusätzlichen Herausforderungen ausgesetzt sind, für die sie weder ausgebildet sind noch Kapazitäten im Berufsalltag haben. Dieser Zustand der ungeklärten Rechtslage ist nicht länger hinnehmbar und muss von den politisch Verantwortlichen beendet werden.“
 

Zur Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.