01.10.2014 Politik

Forschungsbericht: Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes

Gut zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wissenschaftlich auf seine Wirkung hin überprüft.

Die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgte durch die Universität Kassel im Auftrag des BMAS. Der Forschungsbericht wurde im Oktober 2014 auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.

Im Fokus der Prüfung standen dabei die Fragen, ob alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen ausreichend berücksichtigt sind und sich die Instrumente des BGG bewährt haben. Dabei waren die Vorgaben der UN-BRK zu berücksichtigen. Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen wurde von Anfang an einbezogen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Ziel des BGG ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Kernstück des Gesetzes ist die Barrierefreiheit. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe.

Forschungsbericht: Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (PDF, 5 MB)

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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