01.01.2015 Sozialmedizin

Forschungsbericht "Inanspruchnahme von Angebotsuntersuchungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Forschungsbericht veröffentlicht, in dem das Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung der Universitätsklinik Tübingen exemplarisch untersucht, welche Faktoren für die erfolgreiche Durchführung von Angebotsuntersuchungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge bedeutsam sind.

Im Ergebnis wird sichtbar, dass die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der Praxis angekommen ist. Zum Teil werden arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen jedoch nicht adäquat unterschieden.

Mit der Änderung der ArbMedVV Ende Oktober 2013 konnten bereits wichtige Klarstellungen erreicht werden. Unsicherheiten bestehen auch im Zusammenhang mit den so genannten Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, die teilweise irrtümlich als verbindlich verstanden werden. Hier besteht noch Änderungs- und Klarstellungsbedarf.

Übergreifend zeigt die Studie, dass die Inanspruchnahme der arbeitsmedizinischen Vorsorge maßgeblich vom Kenntnisstand aller Beteiligten zur Rechtslage abhängt und das Vertrauensverhältnis zum Betriebsarzt für die Beschäftigten von besonderer Bedeutung ist. Aufklärungsarbeit spielt deshalb auch weiterhin eine wichtige Rolle.

Den Forschungsbericht gibt es auf der Webseite des BMAS zum kostenlosen Download:

PDF-Download des Forschungsberichts

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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