26.06.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

ForseA formuliert zehn Eckpunkte für ein Bundesleistungsgesetz

Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA) nennt in seinem Papier zehn Punkte, mit denen das Thema Assistenz in einem Bundesleistungsgesetz berücksichtigt werden sollte.

In dem Papier heißt es: "Die Assistenz für behinderte Menschen ist ein sehr komplexes Thema. Es ist sehr schwierig, diese in ein Gesetzesvorhaben einzubinden. Daher haben wir uns entschlossen, dem Thema Assistenz eigene Eckpunkte zu widmen. Diese sollen – wie auch andere Veröffentlichungen – der Politik Hinweise für die Gestaltung eines Bundesleistungsgesetzes geben."

Folgende 10 Eckpunkte erläutert ForseA in der Stellungnahme näher:

  1. Paradigmenwechsel: Von der Leistungsgewährung zur Leistungserbringung
  2. Nachteilsausgleich zur vollen und wirksamen Teilhabe
  3. Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben / Zuständigkeit des Bundes
  4. Bedarfsermittlung – Bedarfsdeckungsprinzip – Partizipation und Schiedsstellen
  5. Bedarfsdeckung und Leistungserbringung auch im Alter
  6. Freie Wahl der Wohnform ohne Kostenvorbehalt  
  7. Freie Wahl des Wohnorts ohne Dauerbegutachtung
  8. Gesetzlich garantierte Antragsbearbeitungszeiten / Leistungserbringung mit Antragsstellung
  9. Nachteilsausgleich zur Mobilität
  10. Teilhabegeld statt Steuererleichterungen

Auf der Seite des Vereins steht das Papier zum Download bereit: Zehn Eckpunkte für ein Bundesleistungsgesetz, 26. Juni 2013

ForseA e.V. ist ein Bundesverband mit derzeit 765 Mitgliedern. Neben den Einzelmitgliedern befinden sich 9 Bundesverbände, 4 Landesverbände und 30 Vereine unter seinem Dach. Der Verein arbeitet vor allem in der Beratung von Menschen mit Assistenzbedarf und betreibt Öffentlichkeitsarbeit sowie politische Arbeit.

Bitte beachten Sie, dass im Verlauf dieser Gesetzesinitiative der Begriff "Bundesleistungsgesetz" vom Begriff "Bundesteilhabegesetz" abgelöst wurde.

(Quelle: ForseA)


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