30.09.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

ForseA kritisiert Bundesteilhabegesetz als nicht konform mit UN-BRK und Grundgesetz

Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. äußert scharfe Kritik am Verlauf der ersten Lesung des Bundesteilhabegesetz im Bundestag. Aus vielen Stellungnahmen und auch aus eigenem Wissen müsse den Abgeordneten der Großen Koalition klar sein, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Behindertenrechtskonvention verletze, sondern auch Verfassungsrechte, heißt es in der Veröffentlichung, die an Abgeordnete des Deutschen Bundestags geschickt wurde.

Als Beleg stützt sich ForseA auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Benachteiligungsverbot vom 10.10.2014. Demnach erschöpfe sich das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2  GG nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. "Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen.", so die Karlsruher Richter (Az. 1 BvR 856/13).

Beispielhaft führt ForseA in seinem Schreiben als Kritikpunkte den Kostenvorbehalt auf, an dem die Bundesregierung festhalte sowie die fehlende Eindeutigkeit bei der Finanzierung von Assistenzleistungen, die fortgesetzte Anrechnung von Einkommen und Vermögen samt Aufwand, der mit der Einkommensprüfung zusammenhänge sowie die fortgesetzte Behandlung der Betroffenen als Bittsteller, wenn Bedarfe nur zum Bruchteil anerkannt werden oder Stundenlöhne gedeckelt werden, so dass eine dauerhafte Assistenz nicht sichergestellt werden könne.

Link zum ForseA-Papier: "Wie kann man im Unrecht nur so auftreten? Gedanken zur ersten Lesung des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag" (PDF/246 KB)

(Quelle: ForseA e. V.)


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