12.07.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Fortschritte bei der digitalen Barrierefreiheit

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit: Ab dem 23. Juni 2021 müssen öffentliche Einrichtungen über die Barrierefreiheit ihrer Apps für mobile Betriebssysteme Rechenschaft ablegen. Gemäß den EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit müssen elektronische Verwaltungsabläufe ab diesem Stichtag barrierefrei sein. Schon seit 2019 sind öffentliche Einrichtungen wie Kulturstätten oder Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs verpflichtet, ihre Apps barrierefrei zu gestalten.

„Apps anstelle von browserbasierten Angeboten sind zunehmend der Alltag“, erklärt Ulrike Peter von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik des Bremer Landesbehindertenbeauftragten. „Obwohl mobile Endgeräte an sich barrierefrei nutzbar sind, kommt man nicht weiter, wenn es die damit aufgerufene App nicht ist.“ Die Bremer Bürgerschaft informiert weiter, dass ab dem 23. Juni nun eine Erklärung vorhanden sein muss, welche Teile einer App nicht barrierefrei sind, was die Gründe dafür sind, welche Alternativen es gibt, sowie eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Wie die Barrierefreiheitserklärung auf Webseiten müsse auch sie jährlich aktualisiert werden.

Ulrike Peter betont: „Die Belange von behinderten Menschen werden im Bereich der Apps noch viel zu wenig berücksichtigt. Öffentliche Stellen haben hier eine Vorbildfunktion, umso wichtiger ist die Umsetzung der gesetzlich verankerten Rechte zur Teilhabe.“ Ein positives Beispiel sei in dieser Hinsicht die Corona-App des Bundes, die von Anfang an barrierefrei konzipiert worden sei.

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik empfiehlt, schon bei der Entwicklung von Apps von Beginn an Barrierefreiheit strukturell zu beachten. Die barrierefreie Nutzbarkeit von Apps kann am besten erreicht werden, wenn die vorhandenen Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Entwicklung entsprechend einfließen. Der Aufwand, eine barrierefreie App auf den Markt zu bringen, ist bei einer barrierefrei konzipierten App wesentlich geringer als das „Umschreiben“ einer fertiggestellten „Standard“-App.

Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein erklärt: „Gerade in der Corona-Pandemie haben wir erleben müssen, dass die Bedürfnisse behinderter Menschen zu oft nicht von Anfang an berücksichtigt werden. Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schlüssel für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeitalter der Digitalisierung. Von ihr profitieren letztlich alle Menschen.“

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach wies anlässlich des Digitaltags am 18. Juni 2021 darauf hin, dass sich ein neues Digitalministerium auf Bundesebene nicht nur auf technologische Aspekte konzentrieren dürfe. Auch der möglichst breite und barrierefreie Zugang zu digitalen Angeboten müsse im Fokus eines künftigen Bundesdigitalministeriums stehen: „Der einfache Zugang zu digitalen Angeboten ist in unserer modernen Welt fast so wichtig wie die Grundversorgung mit Lebensmitteln, Strom oder Wasser. Online zu sein, ist heutzutage für viele eine alltägliche Selbstverständlichkeit. Deshalb müssen wir einerseits den Ausbau der technischen Infrastruktur weiter im Blick haben. Und genauso müssen wir ebenfalls darauf achten, dass Webseiten, Apps oder Social-Media-Angebote so barrierefrei wie möglich nutzbar sind.“

Um die digitale Barrierefreiheit zu fördern, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales die digitale Teilhabe für das Jahr 2021 zu seinem Motto gemacht. Im Juni wurden sechs Einrichtungen und Projekte mit dem neuen bayerischen Digitalpreis b.digital für ihre kreativen Ideen für mehr digitale Teilhabe ausgezeichnet.

Weitere Informationen

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

(Quellen: Bremische Bürgerschaft, Bayerisches Staatsministerium für Digitales, Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik)

 


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