25.03.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Forum behinderter Juristinnen und Juristen schlägt Gesetzesänderungen zur Umsetzung der UN-BRK vor

Im Vorfeld des 10-jährigen Jubiläums der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) am 25. März 2019 in Berlin Vorschläge für Gesetzesänderungen zur weiteren Umsetzung der Konvention vorgestellt.

„Ob bei den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit oder bei den Regelungen zu Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen, immer wieder werden die Menschenrechte behinderter Menschen missachtet. So müssen beispielsweise die Bestimmungen dahingehend geändert werden, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden“, betonte der Sprecher des FbJJ, Horst Frehe. Auch beim Ende 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz gäbe es erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die nötige Unterstützung mitten in der Gemeinde, statt in Sonderwelten sicherzustellen.

Bezugnehmend auf insgesamt 14 Artikel der UN-BRK macht das FbJJ konkrete Vorschläge, wie die darin verankerten Menschenrechte in deutsches Recht übertragen und verwirklicht werden können.

Dabei geht es u. a. um

  • die Stärkung der Rechte von Kindern mit Behinderungen,
  • Regelungen für mehr Barrierefreiheit,
  • die Förderung des selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen,
  • die Verwirklichung inklusiver Bildung oder
  • Verbesserungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen.

Mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde ist die UN-BRK am 24. März 2009 verbindliches deutsches Recht geworden. Das Forum versteht die Vorschläge als erstes Arbeitsergebnis, das Ende 2019 in einen umfassenderen Gesetzesentwurf zur Verwirklichung der Rechte aus der UN-BRK einfließen soll.

Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen auf der Webseite teilhabegesetz.org

(Quellen: teilhabegesetz.org, kobinet-Nachrichten)


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