24.06.2010 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Frühförderungsverordnung soll Rechtsunsicherheiten beenden

Die Frühförderungsverordnung (FrühV), die im Juni 2003 in Kraft trat, soll Rechtsunsicherheiten bei den Frühförderstellen, vor allem aber bei den Eltern behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, beenden. Damit soll der Weg frei werden für Verbesserungen bei der Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder

Früherkennungsmaßnahmen dienen dazu, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen in der Entwicklung eines Kindes möglichst früh zu erkennen. Sind solche Beeinträchtigungen diagnostiziert, können medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen der Frühförderung eingeleitet werden.  

Die Frühförderungsverordnung enthält Bestimmungen zur Abgrenzung der Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung sowie zur Übernahme und Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und zur Vereinbarung der Entgelte.

Gesetzestext zur Frühförderungsverordnung auf den Seiten von Juris

(Quelle: Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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