22.03.2004 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Begutachtung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Trägerübergreifende Grundsätze der Begutachtung bilden die Grundlage für ein ganzheitliches Verständnis von Begutachtung. Unnötige Mehrfachbegutachtungen von betroffenen Menschen sind zu vermeiden.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Gutachten sind nach der GE „Begutachtung“ grundsätzlich so gestaltet, dass die erhobenen Befunde und Beurteilungen auch bei der Prüfung der Voraussetzungen für Leistungen anderer Rehabilitationsträger verwendet und so Belastungen der betroffenen Menschen durch unnötige (Mehrfach-) Begutachtungen vermieden werden können. 

Gemeinsame Empfehlung für die Durchführung von Begutachtungen möglichst nach einheitlichen Grundsätzen vom 22. März 2004

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)


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