01.09.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Die gemeinsame Empfehlung „Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach §38 SGB IX“ schafft eine Grundlage dafür, die arbeitsmarktliche Expertise der Bundesagentur für Arbeit im Kontext von Leistungserbringungen einzubeziehen.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Die Gemeinsame Empfehlung „Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit“ stellt die Zielbeschreibung und das Verfahren der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit durch andere Rehabilitationsträger im Kontext der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine trägerübergreifend einheitliche Grundlage. Sie konkretisiert damit die Einbeziehung arbeitsmarktlicher Expertise der Bundesagentur für Arbeit als wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Rehabilitationserfolges und damit zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach §38 SGB IX vom 1. September 2013 (PDF GE "Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit")

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)



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