23.02.2012 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Die Publikation beschreibt Anforderungen an die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen nach § 35 SGB IX für behinderte Menschen, für die aufgrund Art oder Schwere ihrer Behinderung oder zur Sicherung des Rehabilitationserfolges diese Leistungen erforderlich bzw. unerlässlich sind.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. 

Gemeinsame Empfehlung „Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ nach § 35 SGB IX

Gegenstand dieser Gemeinsamen Empfehlung ist die Benennung und Beschreibung von Anforderungen an die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen nach § 35 SGB IX für behinderte Menschen, für die aufgrund Art oder Schwere ihrer Behinderung oder zur Sicherung des Rehabilitationserfolges diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich bzw. unerlässlich sind. Festgelegt wurden auch Strukturmerkmale, die diese Einrichtungen vorzuhalten haben – einschließlich Wohn- und Verpflegungsbereich, sowie die Ausstattung mit Fachpersonal auch auf Leistungsebene.

Die Gemeinsame Empfehlung umschreibt Aufgaben und Leistungen, die die Einrichtungen zu erbringen haben – einschließlich der Regelungen zur Durchführung von betrieblichen Phasen der Qualifizierung. Darüber hinaus werden Fragen der Kooperation, Transparenz und Überprüfung sowie die Mitgestaltung, Einbindung und Mitwirkung der Teilnehmenden thematisiert. Auch die Qualitätssicherung, Ergebnisqualität und Rehabilitandenzufriedenheit, als auch der Datenschutz sind hierin geregelt.

Gemeinsame Empfehlung „Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ nach § 35 SGB IX vom 23. Februar 2012

 

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) 


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.