01.10.2009 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienst der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Diese Publikation fasst Regelungen zusammen, wie die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste (IFD) nach einheitlichen Grundsätzen und Qualitätsstandards zu erbringen sind. Die IFD sollen die Beschäftigungssituation behinderter Menschen nachhaltig verbessern.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienst“

Hierin wird geregelt, wie die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste (IFD) nach einheitlichen Grundsätzen und Qualitätsstandards zu erbringen sind. Ziel ist die Schaffung einheitlicher und verbindlicher Kriterien zur Beauftragung, Verantwortung und Steuerung sowie zur Finanzierung und bedarfsgerechten Ausstattung der IFD. Die IFD sollen trägerübergreifend tätig werden und durch einen niederschwelligen Zugang die Beschäftigungssituation behinderter Menschen durch entsprechende Aktivitäten auch im Rahmen der Prävention nachhaltig verbessern.

Gemeinsame Empfehlung zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger, zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsamt bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen vom 1. April 2005 in der Fassung vom 1. Oktober 2009 (GE "Integrationsfachdienste"; PDF, 496 KB)

 (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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