27.03.2003 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Mit dieser Gemeinsamen Empfehlung verpflichten sich die Rehabilitationsträger zur Entwicklung von Verfahren, die sowohl die Struktur-, Prozess- als auch Ergebnisqualität einbeziehen und Vergleiche ermöglichen, um so einen qualitätsorientierten Wettbewerb anzustoßen.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

GE Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX

Durch das gezielte Zusammenwirken von vergleichenden Qualitätsanalysen und internem Qualitätsmanagement der Rehabilitationseinrichtungen soll die Ergebnisqualität für Leistungen zur Teilhabe nachweislich verbessert und die Wirksamkeit der Leistungserbringung erhöht werden.

Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX vom 27. März 2003 (GE "Qualitätssicherung"; PDF, 88 KB)

(Quelle:  Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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