28.02.2012 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Selbsthilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR)

Hier geht es um die Förderung von Selbsthilfe-Aktivitäten zur Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen. Abgestimmte Entscheidungsstrukturen sollen zu mehr Planungssicherheit für die Selbsthilfe beitragen.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation, darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe (GE Selbsthilfe) 

Die Vereinbarungspartner verfolgen damit das Ziel, die Aktivitäten der Selbsthilfe (Selbsthilfegruppen, -organisationen, -kontaktstellen) zur Prävention, Rehabilitation, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen nachhaltig zu unterstützen und mehr Transparenz in die Förderung zu bringen, zudem gemeinsam mit den Vertretern der Selbsthilfe die inhaltliche Zusammenarbeit als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu entwickeln.

Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in der Fassung vom 23. Februar 2012 (GE "Selbsthilfe"; PDF, 419 KB)

Gemeinsame Empfehlungen können Sie bei der BAR auch als Druckversionen bestellen: Publikationen der BAR

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation)


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