01.12.2010 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR)

In der gemeinsamen Empfehlung „Unterstützte Beschäftigung“ nimmt die BAR Bezug auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention und stellt die Person mit ihrem individuellen Bedarf ins Zentrum der dazu notwendigen Verfahren und Leistungen.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Die vereinbarten Regelungen der GE „Unterstützte Beschäftigung“ konkretisieren praxisnah die Anforderungen an die Qualität dieser Leistung und bilden damit eine wichtige Grundlage zu deren Umsetzung. Unterstützte Beschäftigung ist ein wichtiger Baustein der beruflichen Teilhabe und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen insgesamt. Sie soll noch mehr Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem offenen und integrativen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Gemeinsame Empfehlung "Unterstützte Beschäftigung" vom 1. Dezember 2010 (GE "Unterstützte Beschäftigung"; PDF, 1,8 MB)

Gemeinsame Empfehlungen können Sie bei der BAR auch als Druckversionen bestellen: Publikationen der BAR

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.