15.06.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Forderungen von DBR, BAGFW und Fachverbänden zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) müssen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) berücksichtigt und verankert werden. Zu verschiedenen Aspekten äußern sich der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft für Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) sowie die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29. Mai 2015.

Zur Umsetzung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bedürfe es einer gesetzgeberischen Gesamtstrategie und eines Disability Mainstreamings in allen Ministerien, heißt es in der Stellungnahme. So seien Anpassungen unter anderem auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im SGB I erforderlich.

Der Behinderungsbegriff muss nach Auffassung der Verbände neu gefasst werden. Nicht mehr das "behindert-sein", sondern das "behindert-werden" stehe im Mittelpunkt der Überlegungen. In diesem Sinne müsse das neue BGG behindernde Umweltfaktoren angehen.

Darüber hinaus äußern sich die Verbände in ihrer Stellungnahme zu weiteren Themen wie Leichte Sprache, stärkere Berücksichtigung der Belange von Frauen mit Beeinträchtigungen, mehrdimensionale Diskriminierung, Barrierefreiheit der Bundesverwaltung oder Anspruch auf angemessene Vorkehrungen.

Gemeinsame Forderungen von DBR, BAGFW und Fachverbänden zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 29.05.2015

(Quellen: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft für Freie Wohlfahrtspflege, Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.